Ausstellungsordnung

Gültig ab 01.01.2024


Zulassung zur Ausstellung

Zur Ausstellung sind Würfe (mindestens 3 Tiere) im Alter von 10-16 Wochen (10-12 Wochen nur in Begleitung des Muttertieres) sowie alle Rasse- und Hauskatzen über 10 Wochen zugelassen.

Nicht zugelassen zur Ausstellung sind Katzen mit folgenden Merkmalen:

  • extrem kurznasige Tiere (der obere Rand des Nasenspiegels liegt über dem unteren Augenrand)
  • nach vorne oder hinten abgeknickten Ohren
  • teilweise oder völlig fehlendes Haarkleid
  • Verkürzung bzw. Fehlen der Tasthaare
  • offensichtlich tragende Katzen
  • Katzen mit Anomalien
  • Katzen mit infektiösen Erkrankungen
  • Katzen mit Parasitenbefall wie Flöhe, Milben, Zecken u.ä.
  • Rein weiße Katzen ab einem Alter von 9 Monaten werden nur mit einem audiometrischem Hörtest zur Ausstellung zugelassen

Anmeldung

Jede Katze kann sowohl für den Samstag als auch für den Sonntag gemeldet werden. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Wochen vor dem Ausstellungstermin oder solange Käfige frei sind. Die Meldung zur Ausstellung kann Online erfolgen oder auf dem Meldeformular des HKC e.V. Meldeformulare anderer Katzenzuchtvereine werden anerkannt, sofern sie über die gleichen Angaben verfügen. Mit dem unterschriebenen Meldeformular (auch dem von anderen Katzenzuchtvereinen) erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung des HKC e.V. an. Für jede gemeldete Katze sowie für jeden gemeldeten Wurf ist ein Meldeformular bzw. eine Onlinemeldung erforderlich. Bei Würfen erhält ein Kitten eine kostenlose Einzelbewertung. Für dieses Kitten ist eine extra Meldung erforderlich!

Achtung: Meldungen und Ummeldungen werden an den Ausstellungstagen nicht mehr entgegen genommen! Ausgenommen sind Klassenwechsel bei Erreichen der Titel auf dieser Ausstellung.

Die Meldegebühren sind sofort nach Erhalt der Meldebestätigung auf das folgende Konto des HKC e.V. zu überweisen:

  • VR Bank Altenburger Land
  • IBAN: DE41 8306 5408 0004 2644 95
  • BIC: GENODEF1SLR

Ausstellungsgebühren/Tag

  • 1. und 2. Tier je 25,- EURO (Zweitbewertung je 18,- €)
  • ab 3. Tier 22,- EURO (Zweitbewertung je 18,- €)
  • Wurf 35,- EURO incl. Einzelbewertung eines Kitten (Zweitbewertung 15,- €)
  • Farbbestimmung und Außer Konkurrenz 18,- EURO (nur bei mindestens 2 für die Konkurrenz gemeldeten Katzen möglich)
  • Hauskatzen 15,- EURO
  • Abfallpauschale und digitaler Katalog 8,- € (obligatorisch)

Für Ummeldungen nach dem Meldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr pro Tag von 10,- EURO pro Tag und umgemeldete Katze berechnet.

Die Meldegebühr wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn die Katze nach Meldeschluss zurückgezogen wird oder der Aussteller der Ausstellung fernbleibt.

Die Bezahlung am Ausstellungstag ist nicht möglich!

Veterinärbestimmungen

Jede ausgestellte Katze muss eine durch den Impfausweis nachgewiesene Impfung über Katzenseuche/Katzenschnupfen haben. Eine Tollwut-Impfung ist zusätzlich notwendig für Katzen die aus dem Ausland kommen. Wenn eine aktuelle Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Landes vorgelegt wird, besteht keine Tollwut-Impfpflicht. Die Katzenseuche/Katzenschnupfenimpfung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss mindesten 4 Wochen vor der Ausstellung erfolgt sein. Empfohlen wird eine Impfung gegen Leukose. Neu: Die Tollwutimpfung muss bei einer Erstimpfung mindestes 21 Tage alt sein. Die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung richtet sich bei Erst- und Wiederholungsimpfung nach den Angaben des Impfstoffherstellers. Als Beleg gelten die Eintragungen im Impfbuch bzw. im Heimtierausweis. Ist die Gültigkeitsdauer der Impfung nicht im Impfbuch bzw. im Heimtierausweis vermerkt, so gilt weiterhin eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Bei nicht geimpften Welpen in einem Alter bis zu vier Monaten ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass das jeweilige Tier am Tage der Ausstellung der Bescheinigung untersucht und frei von klinischen Anzeichen einer Tollwuterkrankung befunden wurde. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf 10 Tage zu befristen. Als tierärztliche Bescheinigung gilt auch eine entsprechende Eintragung im Impfbuch.

Achtung!
Eine Tollwutimpfung für Tiere aus dem Inland ist nicht mehr vorgeschrieben.
Für Tiere aus dem Ausland gelten andere Bedingungen, bitte oben lesen.

Einlass und Dauer

Die tierärztliche Einlasskontrolle findet in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr statt.

Während der Besucherzeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Uhr dürfen die Katzen die Ausstellung nicht verlassen. Begründete Ausnahmen können bei der Ausstellungsleitung beantragt werden.

Tierärztliche Kontrolle

Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Keine Katze darf ohne Kontrolle, auch zu einem späteren Zeitpunkt, nicht in die Ausstellung gebracht werden. Über den Einlass entscheidet die Einlasskontrolle. Wird ein Tier eines Ausstellers abgewiesen, so werden alle weiteren Tiere dieses Ausstellers ebenfalls abgewiesen. Eine Erstattung der Meldegebühren ist nicht möglich. Tiere, die bereits am 1. Ausstellungstag kontrolliert wurden, brauchen am 2. Ausstellungstag nicht erneut dem Tierarzt vorgeführt werden. Für diese Tiere sind an der Eingangskontrolle die tierärztliche Bestätigung des Vortages vorzuzeigen.

Jury

Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch eine internationale Jury. Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde mit der erreichten Bewertung. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.

Klassenänderungen

Klassenänderungen sind an jedem Ausstellungstag kostenlos möglich. Sie sind rechtzeitig vor Beginn des Richtens im Ausstellungsbüro zu beantragen.

Haftung

Die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung des Hannoverschen Katzen Club e.V., seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst.

Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der HKC e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen. Der verbleibende Betrag wird an die Aussteller zurückgezahlt.

Der Gerichtsstand ist Springe.

Der Vorstand des Hannoverschen-Katzen Clubs e.V. wünscht ihren Katzen und Ihnen viel Erfolg!