Ausstellungsordnung

Gültig ab 1.1.2012


Zulassung zur Ausstellung

Zur Ausstellung sind Würfe (mindestens 3 Tiere) im Alter von 10-16 Wochen (10-12 Wochen nur in Begleitung des Muttertieres) sowie alle Rasse- und Hauskatzen über 10 Wochen zugelassen.

Nicht zugelassen zur Ausstellung sind Katzen mit folgenden Merkmalen:

  • extrem kurznasige Tiere (der obere Rand des Nasenspiegels liegt über dem unteren Augenrand)
  • nach vorne oder hinten abgeknickten Ohren,
  • teilweise oder völlig fehlendes Haarkleid
  • Verkürzung bzw. Fehlen der Tasthaare
  • offensichtlich tragende Katzen
  • Katzen mit Anomalien
  • Katzen mit infektiösen Erkrankungen
  • Katzen mit Parasitenbefall wie Flöhe, Milben, Zecken u.ä.

Rein weiße Katzen ab dem 9. Monat werden nur mit einem audiometrischem Hörtest zur Ausstellung zugelassen.

Anmeldung

Jede Katze kann sowohl für den Sonnabend als auch für den Sonntag gemeldet werden. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Wochen vor dem Ausstellungstermin oder solange Käfige frei sind. Die Meldung zur Ausstellung kann Online erfolgen oder auf dem Meldeformular des HKC e.V. Meldeformulare anderer Katzenzuchtvereine werden anerkannt, sofern sie über die gleichen Angaben verfügen. Mit dem unterschriebenen Meldeformular (auch dem von anderen Katzenzuchtvereinen) erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung des HKC e.V. an. Für jede gemeldete Katze sowie für jeden gemeldeten Wurf ist ein Meldeformular bzw. eine Onlinemeldung erforderlich. Bei Würfen erhält ein Kitten eine kostenlose Einzelbewertung. Für dieses Kitten ist eine extra Meldung erforderlich!

Achtung: Meldungen und Ummeldungen werden an den Ausstellungstagen nicht mehr entgegen genommen!

Die Meldegebühren sind sofort nach Erhalt der Meldebestätigung auf das Konto 54343000 bei der VR Bank Quickborn BLZ 221 914 05 zu überweisen. Auf Wunsch können die Meldegebühren auch eingezogen werden. Der Einzug erfolgt frühestens 3 Wochen vor dem Ausstellungstermin.

Ausstellungsgebühren/Tag

  • 1. Tier 25,- EURO
  • ab 2. Tier 23,- EURO
  • Wurf 33,- EURO incl. Einzelbewertung eines Kitten
  • Hauskatzen, Farbbestimmung und Außer Konkurrenz 15,- EURO (nur bei mindestens 2 für die Konkurrenz gemeldeten Katzen möglich)
  • Katalog 2,50 EURO (obligatorisch)

Für Ummeldungen nach dem Meldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr pro Tag von 6,- EURO/umgemeldete Katze berechnet.

Die Meldegebühr wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn die Katze nach Meldeschluss zurückgezogen wird oder der Aussteller der Ausstellung fernbleibt.

Für Bezahlung am Ausstellungstag wird eine zusätzliche Gebühr von 5,- EURO berechnet.

Für Meldungen die bis zum 16.10.2018 eingehen, wird ein Rabatt von 2,50 EURO gewährt. Nur bei 3 für die Konkurenz gemeldete Katzen möglich!

Veterinärbestimmungen

Jede ausgestellte Katze muss eine durch den Impfausweis nachgewiesene Impfung über Katzenseuche/Katzenschnupfen enthalten. Die Katzenschnupfen/ Katzenseucheimpfung darf nicht älter als 12 Monate sein und mindestens 4 Wochen vor der Ausstellung erfolgt sein. Empfohlen wird eine Impfung gegen Leukose.
Bei nur mit Erstimpfung gegen Katzenschnupfen/Katzenseuche geimpften Welpen in einem Alter von weniger als drei Monaten ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass dass jeweilige Tier vor der Ausstellung untersucht und frei von klinischen Anzeichen einer Erkrankung befunden wurde.
Als tierärztliche Bescheinigung gilt auch eine entsprechende Eintragung im Impfpass

Achtung!
Eine Tollwutimpfung für Tiere aus dem Inland ist nicht mehr vorgeschrieben.
Für Tiere aus dem Ausland wird allerdings nach wie vor eine Tollwutimpfung vorgeschrieben
.

Einlass und Dauer

Die tierärztliche Einlasskontrolle findet in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr statt.

Während der Besucherzeit von 10.00 bis 18.00 Uhr dürfen die Katzen die Ausstellung nicht verlassen. Begründete Ausnahmen können bei der Ausstellungsleitung beantragt werden.

Tierärztliche Kontrolle

Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Keine Katze darf ohne Kontrolle in die Ausstellung gebracht werden. Über den Einlass entscheidet die Einlasskontrolle. Wird ein Tier eines Ausstellers abgewiesen, so werden alle weiteren Tiere dieses Ausstellers ebenfalls abgewiesen. Eine Erstattung der Meldegebühren ist nicht möglich. Tiere, die bereits am 1. Ausstellungstag kontrolliert wurden, brauchen am 2. Ausstellungstag nicht erneut dem Tierarzt vorgeführt werden. Für diese Tiere sind an der Eingangskontrolle die tierärztlichen Bestätigungen des Vortages vorzuzeigen.

Jury

Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch eine internationale Jury. Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde mit der erreichten Bewertung. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.

Klassenänderungen

Klassenänderungen sind an jedem Ausstellungstag kostenlos möglich. Sie sind rechtzeitig vor Beginn des Richtens im Ausstellungsbüro zu beantragen.

Anzeigen im Ausstellungskatalog

Anzeigen können im Katalog veröffentlicht werden. Die kopierfähigen Vorlagen (schwarz/weiß) sind bis Meldeschluss beim Meldebüro einzureichen.

Die Preise betragen (Mitglieder des HKC e.V. erhalten 10{dd23c6eb9cd523e723736d63f7982a04550b9dd9bd30222ad084544832998d69} Rabatt):

  • 1/1 Seite(A5) 45,-EURO;
  • 1/2 Seite(A5) 27,50,- EURO;
  • 1/4 Seite(A5) 18,- EURO.

Haftung

Die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung des Hannoverschen Katzen Club e.V., seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst.

Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der HKC e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen. Der verbleibende Betrag wird an die Aussteller zurückgezahlt.

Der Gerichtsstand ist Springe.

Der Vorstand des Hannoverschen-Katzen Clubs e.V. wünscht ihren Katzen und Ihnen viel Erfolg!