oder: “Warum der HKC?”

In Deutschland gibt es viele Vereine fĂĽr KatzenzĂĽchter und noch mehr fĂĽr Tierschutzvereine. Trotz dieser Vielfalt haben sich einige Menschen (KatzenschĂĽtzer und KatzenzĂĽchter) 1994 entschlossen einen neuen Verein zu grĂĽnden. Wir wollten uns von anderen Katzenzuchtvereinen unterscheiden. So sollte nicht nur die Katzenzucht unser Anliegen sein, sondern auch der Katzenschutz. Unser Vereinsslogan:

“SchĂĽtzen – Helfen – ZĂĽchten”

wurde aus diesem Grund mit Bedacht in dieser Reihenfolge gewählt.

Der Katzenschutz nimmt bei uns einen weiten Rahmen ein:

  • Von jedem Mitgliedsbeitrag und von jeder erstellten Ahnentafel flieĂźen 5,- Euro bzw. 2,50 Euro direkt in den Katzenschutz. Spenden flieĂźen dem Katzenschutz ungekĂĽrzt zu. Mit diesen Geldern konnten wir in den vergangenen Jahren einigen hundert Katzen helfen.
  • Wir unterstĂĽtzen lokale wie internationale Katzenschutzprojekte.
  • Wir fangen verwilderte Katzen ein, lassen sie kastrieren und impfen und vermitteln die Jungtiere und noch vermittelbare erwachsene Tiere an liebevolle Menschen. Nicht mehr vermittelbare Katzen werden z.T. bei unseren Mitglieder, z.T. an der Fangstelle freigesetzt und dort versorgt.
  • Tierschutzorganisationen muss, lt. Unserer Satzung, die Möglichkeit gegeben werden auf unseren Katzenausstellungen Aufklärungsstände zu beschicken und es ist ihnen die Vermittlung von herrenlosen Katzen zu ermöglichen (unter den gleichen tiermedizinischen Voraussetzungen wie jedes ausgestellte Tier auch).

Im HKC e.V. ist die Zucht mit vielen, ansonsten international anerkannten, Rassen verboten.

  • So ist nicht nur Zucht mit Qual- oder KrĂĽppelrassenzuchten verboten (seit 1998 auch nach dem Tierschutzgesetz verboten!) Sondern wir wollen sie auch bekämpfen. Aus diesem Grund sind Zucht und Ausstellung (auf HKC e.V. Ausstellungen) von Katzen mit Letaldefekten, mit KrĂĽppelschwänzen, ohne Haarkleid, mit “Peke-Face” oder mit verkĂĽrzten bzw. fehlenden Tasthaaren nicht erlaubt. Die Zucht und Ausstellung von rein weiĂźen Katzen ist nur dann zulässig, wenn ein audiometrischer Hörtest bestätigt, dass die Katze hören kann.

Wurfabnahmen durch den Zuchtausschuss fĂĽr alle WĂĽrfe:

  • Jeder ZĂĽchter ist verpflichtet eine Wurfabnahme durch den Zuchtausschuss zu beantragen. Ahnentafeln werden nur nach einer Wurfabnahme, erstellt und wenn alle im Haus lebenden Katzen gegen Katzenschnupfen/Seuche sowie gegen Leukose geimpft sind und der Nachweis erbracht wird, dass die Kitten ebenfalls gegen Katzenschnupfen/Seuche und der Leukoseerstimpfung geimpft wurden. AuĂźerdem die fĂĽr jedes Kitten vor dem Verkauf ein Gesundheitsgutachten durch einen Tierarzt erforderlich.

Zwingerkontrolle

  • Unsere ZĂĽchter stimmen einer Zwingerkontrolle durch den Zuchtausschuss zu. Diese kann auch unangemeldet durchgefĂĽhrt werden.

Zuchttauglichkeit

  • Katzen erhalten nur dann ihre Zuchttauglichkeit, wenn ein Tierarzt bestätigt, dass die Tiere frei von Defekten sind oder dies auf einer internationalen Katzenausstellung nachgewiesen wird. FĂĽr bestimmte Rassen ist eine Bescheinigung erforderlich, dass das Tier selbst bzw. die Elterntiere PKD-frei sind.

Arterhaltung

  • Das Verpaaren von Waldkatzenrassen mit anderen Rassen ist strikt verboten.
  • Verpaarungen mit Hauskatzen sind verboten.

Der HKC e.V. zu Gast im Studio 2

Studio 2 – Sendung vom 07.11.2011